Braucht man als Mieter einen Wohnungsschutzbrief?
Ein Wohnungsschutzbrief ist für Mieter nicht zwingend erforderlich, kann aber in vielen Situationen hilfreich sein: Auch wenn grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen und Handwerker zuständig ist, enthalten viele Mietverträge eine Kleinreparaturklausel. Mieter müssen dabei für kleinere Schäden, etwa an Türgriffen oder Wasserhähnen, selbst aufkommen.
Selbst verantwortlich ist der Mieter zudem für seinen Wohnungsschlüssel. Ist ein Austausch der Schließanlage notwendig, kann das teuer werden. Und wird in einem Notfall kurzfristig eine Kinder- oder Tierbetreuung benötigt, ist auch dafür der Vermieter nicht zuständig.
Eine wichtige Rolle spielt zudem der Faktor Zeit: Tropft das Wasser bereits von der Decke oder fällt die Tür ins Schloss, möchten Sie vermutlich nicht erst den Vermieter anrufen und auf eine Lösung warten.